Ablauf und Kosten

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis, eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist üblicherweise nicht möglich. Möglich ist eine Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen oder eine Behandlung als Selbstzahler*in.

Nach der Kontaktaufnahme treffen wir uns zu einem ersten persönlichen Gespräch, in dem wir uns kennenlernen und gemeinsam klären, welche therapeutischen Maßnahmen möglich und sinnvoll sind. Die Kosten der ersten fünf so genannten probatorischen Sitzungen werden in der Regel von allen privaten Versicherungen übernommen. 

Wenn wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können, stelle ich im Falle einer privaten Krankenversicherung/Beihilfe bei Ihrer Krankenkasse einen schriftlichen Antrag auf Psychotherapie. Beantragt werden in der Regel 24 bis 45 Sitzungen, auch kürzere Zeiträume sind möglich. Eine Sitzung dauert 50 Minuten, die Sitzungen finden je nach individueller Situation zu Beginn wöchentlich oder zweiwöchentlich statt. Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.

Private Krankenversicherungen übernehmen in den allermeisten Fällen die Kosten für eine Psychotherapie, dies ist jedoch individuell in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Es ist möglich, dass ein Eigenanteil fällig wird, die Anzahl der Sitzungen pro Jahr begrenzt ist oder psychotherapeutische Leistungen ganz ausgeschlossen sind. Bitte erfragen Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie erstattet werden und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), ich rechne mit dem dreifachen Satz ab (131,15€ pro 50 Minuten). Auch bei Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung gemäß der GOP. 

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© Dr. Sonja Wahl. Alle Rechte vorbehalten.